Das Problem
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) gilt seit dem 1. Januar 2024; Bayern hat es zum 2. Januar 2025 in Landesrecht überführt. Kommunen unter 100.000 Einwohnern — also auch Pegnitz mit rund 13.600 — müssen bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Pegnitz ist hier weiter als viele: Der Stadtrat hat die Wärmeplanung im Oktober 2024 ans Institut für Energietechnik (IfE) aus Amberg vergeben, die Bestandsaufnahme wurde Anfang 2026 vorgestellt. Die eigentliche Lücke liegt danach: Ein fertiger Wärmeplan ist eine Strategie, kein Bauauftrag und kein Zwang. Er macht sichtbar, welche Gebiete sich für ein Wärmenetz, für dezentrale Lösungen oder für Wärmepumpen eignen — aber er verpflichtet weder die Stadt zum Bau eines Netzes noch Hausbesitzer zum Anschluss. Ohne anschließende Entscheidungen, Machbarkeitsstudien und Investitionen bleibt der Plan ein Dokument in der Schublade. Genau an dieser Stelle — von der fertigen Planung zur echten Umsetzung — stellt sich die Frage, welche Förderwege offenstehen und was die Stadt überhaupt will.
Warum es zählt
Wärme ist der größte Brocken im Energieverbrauch eines Haushalts, und wie Pegnitz künftig heizt, betrifft jede Familie und jeden Betrieb ganz direkt bei Kosten und Planungssicherheit. Die Wärmeplanung legt offen, wo ein gemeinsames Netz Sinn ergibt und wo dezentrale Lösungen besser passen — damit niemand auf die falsche Heizung setzt.
Lösung
Die Schritte ordnen sich entlang dessen, was Pegnitz schon getan hat: Zuerst den vom Institut für Energietechnik erstellten Wärmeplan im Stadtrat beschließen und ihn binnen drei Monaten dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht melden — Voraussetzung für die Schlussrate des Mehrbelastungsausgleichs. Dann den pauschalen Mehrbelastungsausgleich beim LMG beantragen (für Pegnitz 122.600 Euro in der Größenklasse 10.000–45.000 Einwohner). Anschließend aus den im Plan ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebieten die aussichtsreichsten herausgreifen und für ein konkretes Netz eine Machbarkeitsstudie über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW Modul 1) anstoßen — sinnvollerweise über Stadtwerke oder einen kommunalen Eigenbetrieb. Jeder Schritt ist eine eigene Entscheidung des Stadtrats.
Zahlen & Belege
Pauschaler Ausgleich des Freistaats in der Größenklasse 10.000–45.000 Einwohner, ausgezahlt in zwei Raten (50 % Start / 50 % nach Einreichung des Plans).
QuelleBundesförderung für effiziente Wärmenetze (BAFA): Machbarkeitsstudie (Modul 1) 50 %, Netz-Investition (Modul 2/3) 40 % der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf die Wirtschaftlichkeitslücke.
QuelleDer Plan
Die Schritte ordnen sich entlang dessen, was Pegnitz schon getan hat und was als Nächstes ansteht. Erstens: Den vom IfE erstellten Wärmeplan im Stadtrat formell beschließen und ihn innerhalb von drei Monaten dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) melden — das ist zugleich die Voraussetzung, um die Schlussrate des Mehrbelastungsausgleichs abzurufen. Zweitens: Den pauschalen Mehrbelastungsausgleich beim LMG über den digitalen Antragsmanager beantragen (für Pegnitz in der Größenklasse 10.000–45.000 Einwohner sind das 122.600 Euro, ausgezahlt 50 Prozent als Startrate, 50 Prozent nach Einreichung des Plans). Drittens: Aus den im Plan ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebieten die ein, zwei aussichtsreichsten herausgreifen und prüfen, ob sich dort ein Wärmenetz oder eine gemeinsame Lösung rechnet. Viertens: Für ein konkretes Netzprojekt eine Machbarkeitsstudie über die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW, Modul 1, 50 Prozent) oder über Stadtwerke/einen kommunalen Eigenbetrieb anstoßen. Fünftens: Bei der Umsetzung die passenden Investitionsförderungen kombinieren (BEW Modul 2/3 für das Netz, BioWärme Bayern für Biomasseheizwerke). Jeder dieser Schritte ist eine eigene Entscheidung des Stadtrats — dieses Briefing legt nur die Optionen offen.
Meilensteine
Wärmeplan im Stadtrat beschließen
Den vom IfE erstellten Plan formell beschließen und binnen drei Monaten dem LMG über den digitalen Antragsmanager melden — Voraussetzung für die Schlussrate.
Mehrbelastungsausgleich abrufen
Start- und Schlussrate beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragen (für Pegnitz 122.600 Euro in der Größenklasse 10.000–45.000 EW).
Wärmeversorgungsgebiete priorisieren
Aus den im Plan ausgewiesenen Gebieten die aussichtsreichsten für ein Netz oder eine gemeinsame Lösung auswählen.
Machbarkeitsstudie für ein Netz
Für ein konkretes Wärmenetz eine Machbarkeitsstudie über BEW Modul 1 (50 %) anstoßen — sinnvollerweise über Stadtwerke oder einen kommunalen Eigenbetrieb.
Umsetzung und Investitionsförderung
Falls der Stadtrat ein Netz will: BEW Modul 2/3 (Investition) und ggf. BioWärme Bayern für Biomasse kombinieren.
Ziele
Den Wärmeplan von der Schublade in die Umsetzung bringen
Den fertigen Plan formell beschließen und melden, damit aus der Strategie konkrete Entscheidungen und Investitionen werden.
Gesetzliche Frist einhalten
Bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorlegen — Pegnitz hat die Bestandsaufnahme bereits, die Umsetzung steht an.
Mehrbelastungsausgleich abrufen
Start- und Schlussrate (für Pegnitz 122.600 Euro) beim Landesamt für Maß und Gewicht beantragen.
Aussichtsreiche Wärmeversorgungsgebiete priorisieren
Aus den im Plan ausgewiesenen Gebieten ein bis zwei für ein Netz oder eine gemeinsame Lösung auswählen und eine Machbarkeitsstudie prüfen.
Bürgern und Betrieben früh Planungssicherheit geben
Offenlegen, wo ein gemeinsames Netz Sinn ergibt und wo dezentrale Lösungen besser passen — damit niemand auf die falsche Heizung setzt.
Förderwege
- Pauschaler Mehrbelastungsausgleich Kommunale Wärmeplanung (Bayern, LMG)öffnen
- Beantragung Mehrbelastungsausgleich über das Landesamt für Maß und Gewicht (Bayernportal)öffnen
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW, BAFA)öffnen
- BioWärme Bayern (StMWi / TFZ)öffnen
- Kommunalrichtlinie (NKI, BMUKN)öffnen
Erste Schritte
- 1Den vom Institut für Energietechnik erstellten Wärmeplan im Stadtrat zur Beschlussfassung bringen und den Beschluss binnen drei Monaten dem Landesamt für Maß und Gewicht melden.
- 2Start- und Schlussrate des Mehrbelastungsausgleichs (122.600 Euro) beim LMG über den digitalen Antragsmanager beantragen.
- 3Aus den im Plan ausgewiesenen Wärmeversorgungsgebieten ein bis zwei priorisieren und mit den Stadtwerken klären, ob eine BEW-Machbarkeitsstudie sinnvoll ist.
- 4Bei Bayreuth (Stadtwerke + IfE) nachfragen, wie sie von der Planung in die Umsetzung gekommen sind.
SWOT
- Pegnitz ist seiner Frist voraus: Wärmeplanung bereits im Oktober 2024 ans Institut für Energietechnik vergeben, Bestandsaufnahme fertig.
- Der pauschale Mehrbelastungsausgleich von 122.600 Euro deckt einen großen Teil der Planungskosten — die Pflicht kommt nicht ohne Geld.
- Im Plan sind bereits konkrete Wärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, an denen die Umsetzung ansetzen kann.
- Eine vergleichbare Oberfranken-Stadt (Bayreuth) zeigt den Weg von der Planung bis zur Fertigstellung.
- BEW (50 % Machbarkeit, 40 % Investition) und BioWärme Bayern können ein konkretes Netzprojekt finanziell tragbar machen.
- Stadtwerke oder ein kommunaler Eigenbetrieb können als antragsberechtigte Träger die BEW-Förderung erschließen.
- Eine geordnete Wärmeplanung gibt Bürgern und Betrieben früh Planungssicherheit für Heizungsentscheidungen.
- Ein fertiger Wärmeplan ist nicht rechtsverbindlich — ohne Folgebeschlüsse bleibt er ein Dokument ohne Wirkung.
- Die Umsetzung (Netz, Heizwerk) erfordert eigene Investitionen, Personal und Studien, die über die Planungsförderung hinausgehen.
- Förderbedingungen ändern sich: BEW-Transformationspläne in Modul 1 entfallen ab 1.4.2026 — Timing wird wichtig.
- Wärmenetze rechnen sich nur bei ausreichender Wärmedichte — nicht jedes Gebiet eignet sich, und Fehlinvestitionen sind teuer.
- Förderprogramme stehen unter Haushaltsvorbehalt; Mittel können erschöpft oder Bedingungen verschärft werden.
- Ohne Anschlussbereitschaft der Hausbesitzer bleibt ein geplantes Netz wirtschaftlich riskant.
Andere Städte & Programme
Bayreuth
Startete die kommunale Wärmeplanung 2023 freiwillig, erhielt im September 2024 einen Zuwendungsbescheid mit 100 % Kostenübernahme; beauftragte im Dezember 2024 die Stadtwerke Bayreuth Energiehandel GmbH zusammen mit dem IfE; Förderlaufzeit 12.12.2024 bis 31.03.2026.
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Wirtschaftlichkeit & Szenarien
Die reinen Planungskosten sind durch den Mehrbelastungsausgleich des Freistaats weitgehend gedeckt: Für Pegnitz sind 122.600 Euro vorgesehen, ausgezahlt in zwei Raten (50 % zu Beginn, 50 % nach Einreichung des Plans) — die Pflicht kommt also nicht ohne Gegenfinanzierung. Die deutlich größere Geldfrage liegt in der Umsetzung: Eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz fördert die BEW (BAFA) mit 50 % (max. 2 Mio. € förderfähig), die spätere Netz-Investition mit 40 % (max. 100 Mio. €). Belastbare Gesamtkosten für ein konkretes Pegnitzer Netz lassen sich aus den vorliegenden Quellen nicht seriös beziffern — sie hängen vom gewählten Gebiet, der Wärmedichte und der Technik ab und werden erst eine Machbarkeitsstudie ergeben. Ehrlich gesagt: Der Plan selbst ist günstig und gefördert; ob und wo sich die teurere Umsetzung rechnet, ist eine offene Frage, die nur eine projektscharfe Studie beantwortet.
Quellen
- Kommunale Wärmeplanung in Bayern — StMWi (Pflicht, Fristen, Mehrbelastungsausgleich-Tabelle 122.600 €, 79/35 Mio. €, LMG)
- Beantragung pauschaler Mehrbelastungsausgleich — Bayernportal (50 % Start-/50 % Schlussrate, keine Kosten, Online-Verfahren)
- Kommunale Wärmeplanung — Landesamt für Maß und Gewicht (LMG-Rolle, digitaler Antragsmanager, 3-Monats-Meldung)
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) — BAFA (Module, Förderquoten, Transformationspläne-Ende 1.4.2026)
- Energieförderung Bayern inkl. BioWärme Bayern — StMWi (Biomasseheizwerke ab 60 kW, Wärmenetze, TFZ)
- Kommunalrichtlinie (NKI) — klimaschutz.de (Programmlaufzeit bis 31.12.2027, geförderte Maßnahmen, erhöhte Quoten finanzschwach)
- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Bayreuth — bayreuth.de (Vergleichskommune Oberfranken, 2023–31.03.2026, 100 % Förderung)
- Pegnitz: Stadtrat vergab Wärmeplanung an IfE Amberg im Oktober 2024, Bestandsaufnahme vorgestellt — Nordbayerischer Kurier
- Kommunale Wärmeplanung — Energie-Atlas Bayern (Frist <100.000 EW bis 30.06.2028, Datentools, KWW/LENK)