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Die Hebesatz-Satzung 2026 setzt die Grundsteuer A auf 350 v.H., die Grundsteuer B auf 300 v.H. und die Gewerbesteuer auf 400 v.H. fest — gültig ab 1. Januar 2026.
Gemäß der offiziellen Hebesatz-Satzung, gültig ab 1. Januar 2026, erhebt die Stadt Pegnitz folgende Hebesätze: Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 350 v.H.; Grundsteuer B (bauliche Grundstücke) 300 v.H.; Gewerbesteuer 400 v.H. Diese Sätze werden per Satzung festgesetzt und sind die Grundlage des kommunalen Steueraufkommens. Die bisherigen Sätze (Satzung vom 20. November 2024) sind damit ersetzt. Die Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Pegnitz, Ausgabe 273, vom 6. Februar 2026 öffentlich bekannt gemacht.
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