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- Bayerisches Staatsministerium fuer Unterricht und Kultus
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Konkreter Foerdercheck fuer Pegnitzer Schulsoftware: Medien- und KI-Budget foerdert Unterrichts-/Vorbereitungssoftware und token-basierte KI-Lizenzen, aber keine Office-, Schulverwaltungs-, Zeugnis- oder MDM-Systeme.
Dieser Knoten macht den greifenden Foerderpfad fuer ein KI-/Software-Betriebssystem an einer Pegnitzer Schule abfragbar. Das StMBK beschreibt das Medien- und KI-Budget als Foerderung fuer digitale Bildungsmedien. Foerderfaehig sind Softwarelizenzen einschliesslich verbrauchsabhaengiger, token-basierter Lizenzmodelle fuer KI-Anwendungen, wenn sie speziell fuer Unterrichtszwecke entwickelt wurden oder der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts durch Lehrkraefte und/oder Schuelerinnen und Schueler dienen. Nicht foerderfaehig sind MS Office 365 oder andere Office-Anwendungen, Zeugnisprogramme, Schulverwaltungssoftware sowie Mobile Device Management als reines Endgeraete- und App-Verwaltungssystem. Die Schule stellt den Bedarf fest und uebermittelt ihn an den zustaendigen Schulaufwandstraeger; bei kommunalem Sachaufwand bestimmt die Koerperschaft die Art der Beschaffung. Fuer 2026 nennt die StMBK-Seite: vorzeitiger Vorhabenbeginn ab Antragstellung, Bewilligungszeitraum ab Antragstellung (moeglich ab 01.11.2025) bis 31.12.2026, Antragsfrist vom 01.11.2025 bis 31.10.2026. Der Hoechstbetrag bemisst sich nach Schuelerzahl: 4,67 Euro je Schuelerin/Schueler fuer Grundschulen, Grundschulstufe von Foerderschulen, Berufsvorbereitungsjahr und Teilzeitklassen; 10,38 Euro je Schuelerin/Schueler an Mittelschulen und sonstigen Schulen im Sinn des Art. 6 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BayEUG. Fuer pegnitz.city bedeutet das: Ein KI-Betriebssystem ist nicht automatisch foerderfaehig; es muss als unterrichtsbezogene digitale Bildungsmedien-/KI-Lizenz nachgewiesen und nicht als reine Verwaltungssoftware klassifiziert werden.
Die öffentliche Datengrundlage umfasst 1 dokumentierten Nachweis. Angezeigt werden nur freigegebene, direkt auflösbare Links.
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