stmas.bayern.de
- Herausgegeben von
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Tagesmütter/-väter sind im Pegnitzer Betreuungsverzeichnis als ergänzende Kindertagespflege genannt; Informationen laufen über das Landratsamt Bayreuth. Keine einzelnen Tagespflegepersonen gespeichert.
Die Stadt Pegnitz führt im Kinderbetreuungsverzeichnis neben Kitas/Krippen/Horten/Waldkindergarten auch Tagesmütter und -väter auf: Tagespflegepersonen betreuen tagsüber ein oder mehrere Kinder in der eigenen Familie/Wohnung oder seltener im Haushalt der Eltern und leisten Bildung und Förderung ähnlich wie Kinderkrippen; für Informationen verweist die Stadt auf das Landratsamt Bayreuth. StMAS Bayern ordnet Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege als erste außerhäusige Bildungsorte ein und hält fest, dass Kommunen die rechtzeitige Bereitstellung/Betrieb von Plätzen in Kitas und Kindertagespflege verantworten; Kinder ab vollendetem erstem Lebensjahr haben bis Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in Kita oder Kindertagespflege. PII-Fence: Es werden keine einzelnen Tagespflegepersonen, privaten Adressen, privaten Telefonnummern oder Kinder-/Familiendaten modelliert.
Die öffentliche Datengrundlage umfasst 1 dokumentierten Nachweis. Angezeigt werden nur freigegebene, direkt auflösbare Links.
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