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Setzt die Hebesaetze fuer die Gemeindesteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) ab dem 01.01.2026 fest.
Die Hebesatz-Satzung der Stadt Pegnitz ueber die Festsetzung der Steuersaetze fuer die Gemeindesteuern tritt zum 01.01.2026 in Kraft (PEG-ORTSRECHT-028; mit Bekanntmachungsvermerk). Sie bestimmt die Hebesaetze fuer Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer und ist fuer Buergerinnen und Buerger wie fuer die ansaessige Wirtschaft unmittelbar kostenwirksam.
Die öffentliche Datengrundlage umfasst 1 dokumentierten Nachweis. Angezeigt werden nur freigegebene, direkt auflösbare Links.
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