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Regelt Stadtorgane, Stadtratsmitglieder, Ausschuesse, Buergermeister, Ortssprecher und Geschaftsgang der Wahlperiode 2026-2032.
Die Geschaefctsordnung fuer den Stadtrat Pegnitz 2026-2032 (Paragraphen 1-38) regelt Zustaendigkeiten des Stadtrats, Rechtsstellung der Stadtratsmitglieder, Bildung/Vorsitz der Ausschuesse, Aufgaben des Ersten Buergermeisters, Stellvertretung, Ortssprecher sowie den Geschaftsgang (Vorbereitung, Sitzungsverlauf, Niederschrift, Ausschuesse). Paragraph 38: tritt mit Wirkung vom 01.05.2026 in Kraft; die Geschaefctsordnung vom 19.06.2020 tritt ausser Kraft. Grundlage: Art. 45 Abs.1 GO.
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